Keine Sperrklausel bei der Kommunalwahl - Historie

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  • Keine Sperrklausel bei der Kommunalwahl

    von rowe316, angelegt

    In der Bremer Stadtgemeinde wird die Kommunalwahl stets gleichzeitig und in einem Wahlgang mit der Landtagswahl gewählt. Dies führt dazu, dass für die Wahl der Stadtbürgerschaft ebenfalls eine 5%-Sperrklausel existiert. So fanden bei der letzten Wahl der Stadtbürgerschaft 2011 über 130.000 Stimmen und damit fast 12% keine palarmentarische Repräsentation. Dies führt zu einer fehlenden Gleichheit des Stimmgewichtes. Wählerinnen und Wähler von kleineren Parteien werden benachteiligt, da ihr Wille nicht im Parlament berücksichtigt wird.

    Sperrklauseln bei Kommunalwahlen sind eine absolute Ausnahme und ergeben auf dieser Ebene auch wenig Sinn. Zudem sind sie unseren Meinung nach verfassungswidrig. Deswegen fordern wir die Abschaffung der Sperrklausel bei der Wahl zur Bremer Stadtbürgerschaft. Sie kann immernoch in einem Wahlgang mit dem Landtag stattfinden, nur bei der Verteilung der Sitze wird es Unterschiede geben.

    Das wird dazu führen, dass mehr Abgeordnete nur in der Stadt- bzw in der Landbürgerschaft sitzen. Diese Trennung könnte der Stadtbürgerschaft und damit der kommunalen Ebene in Bremen wieder mehr Gewicht geben.

    Eine Gefährdung der Arbeitsfähigkeit des Parlamentes, wie oft gewarnt wird, sehen wir nicht. Ohne eine Sperrklausel wäre auch nach den Wahl 2007 und 2011 die parlamentarische Arbeit gesichert. (siehe Angaben am Ende)

    Eine Sperrklausel ist gleichzeitig nicht das richtige Mittel um rechtes Gedankengut aus Bremen zu vertreiben. Dazu braucht es breites gesellschaftliches Engagement gegen Rechts. Hier muss sich auch der Senat mehr in die Pflicht nehmen und antifaschistische Projekte besser fördern.

    [1] Verteilung nach der Wahl 2011 ohne Sperrklausel https://docs.google.com/spreadsheets/d/1FloJmFPRCruNgc4V3ZNGaKxxr-FA6RGywlvxGdsn5bw/edit?usp=sharing