Abschaffung unnötiger Hürden für die Bremer Beiräte - Historie

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  • Abschaffung unnötiger Hürden für die Bremer Beiräte

    von rowe316, angelegt

    Kandidat*innen für einen Stadtteilbeirat müssen für die Kandidatur mindestens drei Monate in dem entsprechenden Beiratsgebiet angemeldet sein. Zudem darf der errungene Sitz bei einem Umzug ausßerhalb des Beiratgebietes nicht mehr wahrgenommen werden.

    Diese Regelung verhindert vor allem, das junge Menschen für die Beiräte kandidieren, da sie innerhalb der Stadtgrenzen häufiger umziehen. Zudem wird davon ausgegangen, dass Menschen die nicht in dem Stadtteil gemeldet sind, nicht in einem anderen Stadtteil aktiv sein können. Viele Menschen haben lange in einem Stadtteil gelebt oder arbeiten dort oder haben auf andere Weise Bezug zu diesem Stadtteil - es ist nicht notwendig, in einem Stadtteil zu wohnen, um sich um dessen Belange zu kümmern.

    Die derzeitige Regelung benachteilgt des weiteren Parteien mit wenigen Listenplätzen, da nach Wegzug einer gewählten Vertreterin oft die Liste erschöpft ist, und so Sitze im Beirat nicht mehr besetzt werden können. Dies missachtet in aller Regel den Wählerinnenwillen, da die Vertreterin einer Partei gewählt wurde und nicht primär die Bewohner*in eines Stadtteils.

    Die Piraten Bremen fordern eine Änderung der Paragraphen 4 und 22 des Beirätegesetzes und wollen damit Hürden der kommunalen Mitbestimmung abschaffen.